Reiseausweis für Staatenlose

Reiseausweis für Staatenlose Der Reiseausweis für Staatenlose ist ein Passersatz, der an einen Staatenlosen im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (Staatenlosenübereinkommen) ausgestellt wird. Rechtsgrundlage für die Ausstellung ist Artikel 28 des Staatenlosenübereinkommens.
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