Idealverein
Ein Idealverein, auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt, ist im deutschen Recht ein Verein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist und stattdessen vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt. Der Idealverein ist die typische und häufige Form eines Vereins. Damit ist keineswegs der Status der Gemeinnützigkeit verbunden, die auf Antrag vom zuständigen Finanzamt gewährt werden kann.
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