Ausbildungsgeld

Das Ausbildungsgeld ist nach Abs. 5 SGB IX eine in Deutschland vorgesehene Sozialleistung, die für behinderte Menschen erbracht wird, die eine Erstausbildung durchlaufen und keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben. Das Ausbildungsgeld ist in §§ 122–126 SGB III geregelt.
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